Zunächst stellt die Kommission heraus, dass der Bericht geschrieben wurde, da die Pflicht zu einer Evaluierung Bestandteil der CRD 2 Richtlinie selbst war und bereits zum Jahresende 2009 erfolgen sollte. Der Bericht geht vor allem auf den Risikoeinbehalt ein. Eine ausführlichere Würdigung der Regulierung und ihrer Auswirkung auf die Verbriefungs- und Kreditmärkte Europas liegt nicht vor. Gewünscht hätte man sich sicherlich – fast drei Jahre nach Ausbruch der amerikanischen Subprime-Krise - auch eine differenzierte Betrachtung amerikanischer und europäischer Verbriefungspraktiken und damit ihrer unterschiedlichen Qualitäten.
Einen tieferen Einblick in die Gesamtschau gibt der Bericht selbst.