Die EZB besitzt die Befugnis, die für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik erforderlichen Leitlinien zu erlassen, und die NZBen sind verpflichtet, gemäß diesen Leitlinien zu handeln. Die Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems. um den Änderungen hinsichtlich der Definition und Durchführung der geldpolitischen Verfahren und Operationen des Eurosystems Rechnung zu tragen. Von den Änderungen sind auch Verbriefungen betroffen.