Securitisation and Regulation News

Koalition beschließt ab Ende 2012 10% Risikoeinbehalt bei Verbriefung

Art. 122a der CRD II Richtlinie sieht vor, dass europäische Banken zukünftig sich nur bei Verbriefungen engagieren dürfen, bei denen der Originator 5% Risikoeinbehalt sicherstellt. Der Bundestag hat in der Umsetzung in deutsches Recht dies auf 10 % erhöht.

Demnach darf ab 2013 eine aufsichtsrechtlich in Deutschland beheimatete Bank weder Transaktionspartei, noch Händler noch Investor bei einer Transaktion sein, die nicht 10% Risikoeinbehalt garantiert. Damit sind deutsche Banken in Deutschland vom europäischen Verbriefungsmarkt ausgeschlossen, obgleich dieser, schaut man sich die kumulierten Ausfallraten europäischer Verbriefungstransaktionen an, die seit 2007 bei unter 0,5 % liegen, nicht zur Finanzkrise beigetragen hat. Zu befürchten ist, dass, da aus Deutschland heraus ab 2013 der europäische Markt nicht mehr abgedeckt werden kann, das Geschäftsfeld nach London abwandert.

Sehr aufschlussreich über den Entscheidungsprozess und die Argumente sind die Protokolle der Anhörung des Finanzausschuss und der Plenumsdiskussion im Deutschen Bundestag:

Wortprotokoll Finanzausschuss

Wortprotokoll Plenumsdiskussion Bundestag