Die Europäische Kommission hat am 23. September 2009 ein wichtiges Paket von Legislativentwürfen angenommen, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen. Die Vorschriften sollen die Zusammenarbeit verbessern helfen, um die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. Mit den Rechtsvorschriften wird ein neuer Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingesetzt, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken für das Finanzsystem als Ganzes zu erkennen und insbesondere Frühwarnungen abzugeben, auf die dann möglichst schnell reagiert werden soll. Ferner wird ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) geschaffen, das sich aus den nationalen Aufsichtsbehörden und drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für die Bereiche Bankwesen, Wertpapierhandel sowie Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zusammensetzt.
Die vollständige Presseerklärung der Europäischen Kommission finden Sie hier:
Zur neuen Architektur der Finanzaufsicht und zur Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) hat die Europäische Kommission einen Katalog der wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt, den Sie über den folgenden Link in deutscher oder englischer Sprache öffnen können: