Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zu Finanzmarktregulierung
Um künftige Risiken zu mindern, werden – so die Bundesregierung - Änderungen vor allem im Kreditwesengesetz vorgenommen. Die Neuregelungen umfassen insbesondere:
- Einheitliche Regelungen für die Annerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital.
- Begriffsbestimmungen für Verbriefungen sowie Anforderungen an Investoren, die in Verbriefungen investieren wollen.
- Änderungen der Vorschriften bei Großkrediten, um Konzentrationsrisiken besser erkennen zu können.
- Eine Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtbehörden im europäischen Wirtschaftsraum.
Weiter wird das Pfandbriefgesetz fortentwickelt.
Mit dem am 24. März 2010 nun verabschiedeten Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht um. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt.